Erbrecht

  • Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Prüfung von Testamenten und Erbverträgen
  • Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Ausgleichsansprüche unter Geschwistern
  • Gestaltung von Testamenten
  • Betriebliche Nachfolgeregelungen
  • Rechtzeitige Planung der Vermögensnachfolge
  • Richtig Schenken zu Lebzeiten

In diesem Rechtsgebiet werden Sie von unseren Spezialisten im Erbrecht betreut. Wir vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Die Konfrontation mit Ansprüchen, die im Zusammenhang mit einem Erbfall entstehen, treffen unsere Mandanten häufig unvorbereitet.

Wir erläutern Ihnen die rechtlichen Hintergründe und zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer außergerichtlichen bzw. gerichtlichen Lösung Ihrer erbrechtlichen Problematik auf.

Unsere Spezialisten für den Bereich Erbrecht:


Heide Ursula Brunstamp
Fachanwältin für Erbrecht
Fachanwältin für Familienrecht
Notarin
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