Notariat

Es gibt eine große Zahl von Verträgen, die zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedürfen, beispielsweise

  • Grundstückskaufverträge und Grundstücksüberlassungsverträge
  • Verträge über Schenkungen
  • Eheverträge sowohl im Zusammenhang mit der Eheschließung als auch
  • als Vereinbarung zur Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen.
  • Erbverträge.

Auch bei der Abgabe vieler anderer Erklärungen ist die in Form in einer Urkunde Voraussetzung für deren Wirksamkeit.

Vor der Erstellung des Entwurfes einer Urkunde führt der Notar mit Ihnen ein gründliches Gespräch, erläutert Ihnen die Rechtslage und macht Ihnen Vorschläge, wie Ihre persönlichen Vorstellungen und Ziele nachhaltig umgesetzt werden können.

Weitere Erklärungen, bei denen die Mitwirkung eines Notars oft gesetzlich vorgeschrieben ist, finden sich bei

  • Bestellung oder Löschung von Grundstücksrechten
  • Handelsregistersachen
  • Gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten
  • Gründung und Umwandlung von Gesellschaften
    sowie bei
  • der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Anträgen auf Erteilung eines Erbscheines
  • Vorsorgevollmachten/Patientenverfügungen
  • Die Gestaltung von Verträgen nicht miteinander verheirateter Paare

Unsere Notare:


Heide Ursula Brunstamp
Notarin a.D.
Fachanwältin für Familien- und Erbrecht
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Henry Brendel
Notar
Fachanwalt für Familien- und Strafrecht
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Lena Tacou
Notarin
Fachanwalt für Familienrecht
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Sven Sommer
Notar
Rechtsanwalt
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Setzen Sie sich gerne telefonisch mit unserem Notariat in Verbindung und schildern Sie Vorstellungen, unsere Mitarbeiter vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin.