Arbeitsrecht
Kollektives und individuelles Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Wir entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten Lösungen für Ihre praktischen Fragen in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Unser arbeitsrechtliches Beratungsspektrum umfasst das gesamte individuelle und kollektive Arbeitsrecht einschließlich der Unternehmensmitbestimmung und der betrieblichen Altersversorgung. Dabei vertreten wir unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht und in Einigungsstellenverfahren.
Wir übernehmen die Vertragsgestaltung für Unternehmen, Geschäftsführer und Führungskräfte einschließlich der sich im Zusammenhang mit Beschäftigungsverhältnissen ergebenden Fragen sowie die strategische Beratung und Durchführung von Vertragsbeendigungen.
Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer in Kündigungsschutzverfahren und in allen anderen arbeitsrechtlichen Belangen.
Rechtsanwältin für den Bereich Arbeitsrecht:
Heidrun Baehr M.A.
Partnerin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
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